Anhydritestrich CA

Die auch unter dem Namen Anhydritestrich bekannten Untergründe werden nach DIN EN 18 813 mit “CA” (von Calsiumsulfat) bezeichnet. CA ist nichts anderes als Gips, Anhydrit die Vorstufe dazu.
Beim Ansetzen vor Ort wird dem Anhydritbinder ein Zusatzstoff zugesetzt, meist Sand oder Kies – so erhält man Anhydritestrich. Anhydritestriche sind empfindlich gegen ständig einwirkende Feuchtigkeit und deshalb ungeeignet für Außen- und Nassbereiche. Bereiche, in denen mit Dampfdiffusion oder Feuchtigkeit zu rechnen ist, müssen eine Dampfsperre erhalten.

  • Aufgeheizt begehbar nach 7 Tagen
  • Leichte Belastung nach 14 Tagen
  • Punktbelastung nach 28 Tagen
  • Nach 7 Tagen stoßlüften – Durchzug verhindern
  • Bei Temperaturen unter 5 °C Gebäude beheizen

Dampfdiffusion oder Feuchtigkeit führt häufig zu Schäden, wenn aufgrund der heutzutage üblichen kurzen Bauzeiten die Betondecke nicht ausreichend trocken ist und das überschüssige Wasser mangels einer Dampfbremse in die Estrichkonstruktion gelangen kann.

Solche Schäden treten meist in Verbindung mit dampfdichten Belägen wie PVC, Linoleum, Gummi oder Teppichbelägen mit dichten Rückenausrüstungen auf. Es gehört nicht zur Prüfungspflicht des Bodenlegers, das Vorhandensein einer solchen Dampfsperre zu prüfen.

Anhydritestriche sind grundsätzlich zu grundieren. Eine CM-Messung durch den Bodenleger ist notwendig. Standardmäßig ist ein Anhydritestrich nach ca. 28 Tagen belegereif ist (Witterungs- und Baustellenabhängig).